Wir haben ein Recht auf ein Sterben in Würde. Die Ärzteschaft hat die Pflicht zu helfen

Euthanasie ist eines der ältesten Themen der medizinischen Ethik. Sie ist im ursprünglichen hippokratischen Eid verboten und wird von den meisten religiösen Traditionen seit der Antike konsequent abgelehnt – anders als übrigens die Abtreibung, die erst seit Mitte des 19. Jahrhunderts von der katholischen Kirche formell verboten wurde.

Euthanasie ist ein weites Thema mit vielen Dimensionen. Ich werde mich in diesem Artikel auf die Frage der Sterbehilfe beschränken, die mir als eine der drängendsten Fragen unserer Zeit erscheint.

Desmond Tutu, emeritierter Erzbischof von Kapstadt, hat es an seinem 85. Geburtstag in einem Artikel in der Washington Post erneut angesprochen. Er schrieb:

Ich habe mich auf meinen Tod vorbereitet und deutlich gemacht, dass ich nicht um jeden Preis am Leben gehalten werden möchte. Ich hoffe, dass ich mit Mitgefühl behandelt werde und auf die Art und Weise meiner Wahl in die nächste Phase meines Lebens übergehen darf.

Assistierter Tod kann in Form von ärztlich assistiertem Suizid (PAS) erfolgen. Dabei wird einem leidenden und unheilbar kranken Patienten von einem Arzt geholfen, Zugang zu einer tödlichen Substanz zu erhalten, die der Patient selbst einnimmt oder verabreicht. Ist er dazu nicht in der Lage, verabreicht der Arzt – auf Wunsch des Patienten – die tödliche Substanz, die das Leben des Patienten beendet.

Das letztgenannte Verfahren wird auch als „freiwillige aktive Sterbehilfe“ (VAE) bezeichnet. Ich werde mich nicht mit der Frage der unfreiwilligen Euthanasie befassen, bei der das Leben des leidenden Patienten ohne dessen ausdrückliche Zustimmung beendet wird – ein Verfahren, das meiner Meinung nach ethisch viel problematischer ist.

Passive Form der Euthanasie

Der Begriff „freiwillige aktive Euthanasie“ legt nahe, dass es auch eine passive Form der Euthanasie gibt. Sie ist passiv in dem Sinne, dass nichts „aktiv“ getan wird, um den Patienten zu töten, dass aber auch nichts getan wird, um den Sterbeprozess zu verhindern, und dass die Beendigung der lebenserhaltenden Maßnahmen, die offensichtlich aussichtslos sind, erlaubt ist.

Die moralische Bedeutung der Unterscheidung zwischen „aktiver“ und „passiver“ Sterbehilfe wird jedoch von Ethikern zunehmend in Frage gestellt. Der Grund dafür ist einfach die Glaubwürdigkeit des Arguments, dass die Verabreichung eines tödlichen Mittels „aktiv“ ist, die Beendigung der Lebenserhaltung (z.B. das Abschalten eines Beatmungsgeräts) aber „passiv“ ist. Beides sind eindeutig beobachtbare und beschreibbare Handlungen, und beides sind die unmittelbaren Ursachen für den Tod des Patienten.

Es gibt eine Reihe von Gründen für den Widerstand gegen ärztlich assistierten Suizid oder freiwillige aktive Sterbehilfe. Der Wert, der dem menschlichen Leben in allen religiösen Traditionen und fast allen Kulturen beigemessen wird, wie z.B. das Verbot des Mordes, ist so allgegenwärtig, dass es ein Element des Gewohnheitsrechts und nicht des Gesetzes ist.

Ein weiterer Grund sind die Einwände der Ärzteschaft, als „Killer“ und nicht als Retter menschlichen Lebens gesehen oder eingesetzt zu werden, sowie die manchmal begründete Angst vor dem möglichen Missbrauch des ärztlich assistierten Suizids oder der freiwilligen aktiven Sterbehilfe. Die Hauptopfer eines solchen möglichen Missbrauchs könnten die schwächsten und bedürftigsten Mitglieder der Gesellschaft sein: Arme, Behinderte und ähnliche Personen. Diejenigen, die nicht in der Lage sind, eine längere Unterbringung in teuren Gesundheitseinrichtungen und Intensivstationen zu bezahlen.

Tod in Würde

Zur Unterstützung des ärztlich assistierten Suizids oder der freiwilligen aktiven Sterbehilfe wird oft das Argument angeführt, dass Menschen, die das Recht haben, in Würde zu leben, auch das Recht haben, in Würde zu sterben. Manche Erkrankungen sind einfach so schmerzhaft und unnötig langwierig, dass die Fähigkeit der Ärzteschaft, das Leiden durch palliative Versorgung zu lindern, überschritten wird.

Unaufhaltsames Leiden im Endstadium raubt den Betroffenen den größten Teil ihrer Würde. Hinzu kommt, dass die medizinische Wissenschaft und Praxis heute in der Lage ist, das menschliche Leben in nie dagewesener Weise zu verlängern. Eine Verlängerung, die allzu oft zu einer gleichzeitigen Verlängerung von unnötigem und sinnlosem Leiden führt.

Ein enormer Druck lastet sowohl auf den Familien als auch auf dem Gesundheitssystem, Zeit und sehr kostspielige Ressourcen für Patienten aufzuwenden, die kaum oder gar keine Aussicht auf Heilung haben und unwiderruflich zum Sterben bestimmt sind. Es ist, so wird argumentiert, nicht unmenschlich oder pietätlos, solchen Patienten dabei zu helfen, ihr Leben zu beenden – vor allem, wenn sie dies eindeutig und wiederholt wünschen.

Ich persönlich bin viel eher für die Pro-PAS- und Pro-VAE-Positionen, obwohl die Gegenargumente Fragen aufwerfen, die angesprochen werden müssen. Die meisten dieser Probleme (z.B. die Gefahr der Ausbeutung schutzbedürftiger Patienten) können meiner Meinung nach durch Regulierung zufriedenstellend gelöst werden.

Argumente für ärztlich assistierten Suizid

Das überzeugendste Argument für ärztlich assistierten Suizid oder freiwillige aktive Sterbehilfe ist das Argument für die Selbsttötung in einer Demokratie. Das Recht, Selbstmord zu begehen, ist für mich einfach einer der Preise, die wir als Bürger einer Demokratie zu zahlen bereit sein müssen.

Wir haben nicht das Recht, und wir spielen keine erkennbare Rolle bei der Entstehung der Demokratie. Die Tatsache, dass wir das Recht auf Selbstmord haben, bedeutet nicht, dass es immer (moralisch) richtig ist, dieses Recht auszuüben.

Es fällt schwer, einem 85-Jährigen mit Bauchspeicheldrüsenkrebs im Endstadium, der fast keine Familie und Freunde mehr hat, das Recht abzusprechen, Selbstmord zu begehen oder um Sterbehilfe zu bitten. In diesem Fall hat er oder sie sowohl das Recht als auch das Recht, von diesem Recht Gebrauch zu machen.

Vergleichen Sie das mit der Situation eines 40-jährigen Mannes, eines Ehemanns und Vaters von drei kleinen Kindern, der Firmengelder veruntreut hat und sich nun vor Gericht verantworten muss. Auch er hat das Recht, Selbstmord zu begehen. Aber ich würde behaupten, dass es angesichts der schrecklichen Folgen für seine Familie moralisch nicht richtig wäre, dies zu tun. Ein Recht zu haben, bedeutet nicht, dass es immer richtig ist, dieses Recht auszuüben.

Mein Argument für ärztlich assistierten Suizid oder freiwillige aktive Sterbehilfe beruht also auf dem Recht auf Selbsttötung, das meiner Meinung nach für eine Demokratie grundlegend ist.

Nehmen wir den Fall einer mündigen Person, die unheilbar krank ist, die innerhalb der nächsten sechs Monate sterben wird und keine Aussicht auf Linderung oder Heilung hat. Diese Person leidet unerträglich und/oder hartnäckig, oft aufgrund einer irreversiblen Abhängigkeit von lebenserhaltenden Maßnahmen. Dieser Patient bittet wiederholt, mindestens zweimal pro Woche, um die Beendigung seines Lebens. Ich bin überzeugt, dass die ärztlich assistierte Selbsttötung oder die freiwillige aktive Sterbehilfe in dieser Situation nicht nur der humane und respektvolle, sondern auch der moralisch gerechtfertigte Weg ist.

Die primäre Aufgabe der Ärzteschaft ist es nicht, Leben zu verlängern oder Gesundheit zu fördern, sondern Leiden zu lindern. Wir haben ein Recht auf ein Sterben in Würde, und die Ärzteschaft hat die Pflicht, dabei zu helfen.

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