Wie unterscheidet sich eine Ordnungswidrigkeit von einem Vergehen?

Eine Ordnungswidrigkeit ist ein geringfügiges Vergehen, das nur mit einer Geldbuße geahndet wird, wie die meisten kleineren Verkehrsverstöße. Ein Vergehen ist eine Straftat, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann, auch wenn keine Gefängnisstrafe verhängt wird. Allein die Tatsache, dass sie mit einer möglichen örtlichen Haftstrafe geahndet werden kann, macht sie zu einem Vergehen. Ein Verbrechen ist eine Straftat, die mit einer Gefängnisstrafe geahndet werden kann, auch wenn keine Haftstrafe verhängt wird.

Einige Straftaten können zu einer Ordnungswidrigkeit herabgesetzt werden, wodurch sie zu einem äußerst geringfügigen Vergehen werden, das dann nur geringe oder gar keine Auswirkungen auf Ihre künftige Beschäftigung, Zulassung, Einwanderung usw. haben kann. Bei Ordnungswidrigkeiten gibt es keine Bewährung und sie können nach einem Jahr gelöscht werden. Es kann möglich sein, die Folgen einiger Vergehen wie Bagatelldiebstahl, Ruhestörung und vieler anderer Delikte im Rahmen von Strafverhandlungen auf eine Ordnungswidrigkeit zu reduzieren, um sie jetzt und in Zukunft zu minimieren. Bei vielen Hintergrundüberprüfungen werden „Verstöße“ nicht erfasst. Auch bei Bewerbungen um eine Stelle wird oft nach Vergehen und Verbrechen gefragt, nicht nach Verstößen.

Ein Verstoß kann je nach Fall und Umständen ein wichtiger Faktor und ein wertvolles Instrument der Strafverteidigung sein. Es ist wichtig, dass jeder, der mit einem Strafverfahren konfrontiert ist, sein Anliegen, seine Ziele usw. mit einem Strafverteidiger bespricht, damit Sie den Prozess besser verstehen und wissen, was getan werden kann und wie Sie dabei unterstützt werden können, die beste Lösung für Ihren Fall zu finden. Christoph Law Offices bietet eine kostenlose Erstberatung unter der Telefonnummer 760-941-5720. Wir befinden uns seit über 34 Jahren direkt gegenüber den Vsta-Gerichten und bieten Ihnen eine persönliche und professionelle Strafverteidigung auf höchstem Niveau.

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