U.S. Botschaft in Argentinien

Aufhebung der Presidential Proclamation 10014

  • Präsident Biden hat am 24. Februar 2021 die Presidential Proclamation (PP) 10014 mit dem Titel „Proclamation Suspending Entry of Immigrants Who Present Risk to the U.S. Labor Market During the Economic Recovery Following the COVID-19 Outbreak“ (US-Arbeitsmarkt während der wirtschaftlichen Erholung nach dem Ausbruch von COVID-19) am 24. Februar 2021 auf.
  • Der Präsident hob auch die Abschnitte der PPs 10052 und 10131 auf, die das PP 10014 über sein ursprüngliches Auslaufen hinaus fortführten.
  • Diese Proklamationen schränkten die Ausstellung bestimmter Einwanderungsvisa ein.
  • Antragsteller von Einwanderungsvisa, die von diesen Proklamationen betroffen waren, sollten die Anweisungen unter https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/rescission-of-presidential-proclamation-10014.html

Aktualisierung der Einwanderungsvisa (1. März 2021)

Die routinemäßige Bearbeitung von Einwanderungsvisa bleibt aufgrund von Einschränkungen und Kapazitätsreduzierungen infolge der Pandemiesituation eingeschränkt. Wir werden die routinemäßige Bearbeitung von Einwanderungsvisa so bald wie möglich wieder aufnehmen, können jedoch kein genaues Datum nennen. Bitte seien Sie versichert, dass wir uns bemühen, so viele Termine wie möglich zu vergeben und dabei die Richtlinien des U.S. Centers for Disease Control and Prevention sowie die lokalen Vorschriften und Richtlinien einzuhalten. Wir tragen unseren Teil zur Bekämpfung der Pandemie bei, indem wir uns sozial distanzieren und gute Hygiene- und Reinigungsstandards einhalten.

Wir erinnern die Antragsteller daran, dass sie sich sozial distanzieren und in allen Bereichen der Botschaft, auch beim Warten vor dem Tor der Botschaft, stets Masken tragen müssen, die Mund und Nase bedecken. Bitte lesen Sie unsere Sicherheits- und Zugangsrichtlinien, die für alle Visumantragsteller gelten, hier nach:

https://ar.usembassy.gov/visas/nonimmigrant-visas/.

Bitte überprüfen Sie Ihren Fallstatus hier anhand Ihrer Fallnummer (beginnt in der Regel mit BNS):https://ceac.state.gov/CEACStatTracker/Status.aspx

Wenn sich Ihr Fall im National Visa Center (NVC) befindet, werden Sie über Ihren Interviewtermin benachrichtigt, sobald dieser verfügbar ist. Wenn Sie eine dringende Anfrage für eine beschleunigte Bearbeitung oder andere Fragen zu Ihrem Fall haben, wenden Sie sich bitte direkt an das NVC (Kontaktinformationen hier).

Wenn Sie ein K1-Visum beantragen und Ihr Fall sich bei der US-Botschaft in Buenos Aires befindet, überprüfen Sie bitte weiterhin die Terminplanungsseite. Wir fügen Termine hinzu, wenn es unsere Kapazität erlaubt. (Für K-1 Visumantragsteller, die als Kläger in Milligan v. Pompeo benannt sind, siehe: https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/k-visa-processing-update.html.)

Wir sind dabei, alle Fälle zu überprüfen, die im Rahmen der Presidential Proclamation 10014 befragt und abgelehnt wurden. Wir werden uns mit Anweisungen an Sie wenden, sobald wir Ihren Fall geprüft haben. Weitere Informationen über die Aufhebung der PP10014 finden Sie unter diesem Link.

Wenn Sie ein Antragsteller für ein Einwanderungsvisum sind, dessen Interviewtermin wir im März oder April 2020 abgesagt haben, werden wir uns direkt mit Ihnen in Verbindung setzen, sobald wir in der Lage sind, Ihren Termin neu zu vereinbaren. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen oder länger dauern kann, bis wir alle ausstehenden Fälle neu terminieren können.

Wenn Sie ein Antragsteller für ein Einwanderungsvisum sind, der seinen Termin zwischen April und November aufgrund von COVID-Reisebeschränkungen nicht wahrnehmen konnte, wenden Sie sich bitte direkt an [email protected], und wir werden Ihnen mitteilen, wann wir Ihren Termin neu ansetzen können. Bitte beachten Sie, dass es mehrere Wochen oder länger dauern kann, bis wir Ihren Termin verschieben können.

Wenn sich Ihr Fall in der US-Botschaft in Buenos Aires befindet und Sie aufgrund einer dringenden, unvorhergesehenen Notfallsituation einen beschleunigten Termin beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an uns unter [email protected]. Für allgemeine Updates über den Betriebsstatus, überprüfen Sie bitte weiterhin diese Webseite und die Social Media Seiten der Botschaft.

Für weitere Informationen über die schrittweise Wiederaufnahme der Visadienste siehe:
https://travel.state.gov/content/travel/en/News/visas-news/phased-resumption-routine-visa-services.html

Mitteilung für Begünstigte von Einwanderungsvisa, die aufgrund von COVID-19 nicht in die Vereinigten Staaten reisen können:

Wenn Sie Begünstigter eines Einwanderungsvisums sind und über Reisebeschränkungen aufgrund von COVID-19 besorgt sind, empfehlen wir Ihnen, die Richtlinien des Außenministeriums und des Center for Disease Control zu lesen, bevor Sie in die Vereinigten Staaten reisen. Bitte beachten Sie, dass sich Aktualisierungen, Empfehlungen und Reisebeschränkungen ständig ändern. Wenn Sie während der Gültigkeitsdauer Ihres Einwanderungsvisums nicht in die Vereinigten Staaten reisen können, kann die IV-Stelle Ihr Visum möglicherweise neu ausstellen, wenn die routinemäßige Visumbearbeitung wieder aufgenommen wird. Die Entscheidung über die Wiedererteilung eines nicht genutzten Visums hängt von den individuellen Umständen und den offiziellen Reisebeschränkungen ab. Die Wiedererteilung eines Visums erfordert außerdem eine neue ärztliche Untersuchung und die Zahlung aller damit verbundenen Gebühren.

Returning Resident (SB1) Visa

Wenn Sie ein Lawful Permanent Resident sind, der sich länger als ein Jahr oder über die Gültigkeitsdauer einer Wiedereinreisegenehmigung hinaus außerhalb der Vereinigten Staaten aufgehalten hat, und ein SB1-Returning Resident Visum beantragen möchten, wenden Sie sich bitte an [email protected] und bitten Sie um einen Termin zur Einreichung des Formulars DS117. Ihr Antrag wird in Übereinstimmung mit den einschlägigen US-Einwanderungsgesetzen geprüft, um festzustellen, ob Sie die Voraussetzungen für den Status eines rückkehrenden Einwohners erfüllen. Bitte beachten Sie, dass es zu einer erheblichen Wartezeit für Termine kommen kann. Weitere Informationen finden Sie unter:https://travel.state.gov/content/travel/en/us-visas/immigrate/returning-resident.html

Allgemeine Informationen zum Einwanderungsvisum

Um ein Einwanderungsvisum zu beantragen, muss ein ausländischer Staatsbürger, der einwandern möchte, im Allgemeinen von einem US-Bürger oder einem rechtmäßig dauerhaft ansässigen Verwandten oder einem potenziellen US-Arbeitgeber gesponsert werden und über eine genehmigte Petition verfügen, bevor er ein Einwanderungsvisum beantragt. Der Sponsor beginnt das Verfahren, indem er im Namen des ausländischen Staatsbürgers eine Petition bei den U.S. Citizenship and Immigration Services (USCIS) einreicht. Lesen Sie unser Verzeichnis der Visakategorien auf usvisas.state.gov, um sich über die verschiedenen Arten von Einwanderungsvisa für die Vereinigten Staaten zu informieren, einschließlich unseres Diversity Visa Program. Befolgen Sie dann die Schritte im Einwanderungsvisumsprozess auf usvisas.state.gov, um mit der Beantragung eines Einwanderungsvisums zu beginnen.

Wenn USCIS Ihren Antrag genehmigt hat und Sie die Vorbearbeitung beim National Visa Center (NVC) abgeschlossen haben oder wenn Sie den Antrag aufgrund außergewöhnlicher Umstände im Ausland gestellt haben, lesen Sie die Anweisungen, die Sie vom NVC oder von der Konsularabteilung erhalten haben, zusammen mit den Informationen auf dieser Website, um weitere Hinweise und Anweisungen zu erhalten.

Einwanderungsvisum

  • Ehepartner eines US-Bürgers
  • Verlobte(r) zur Eheschließung mit einem US-Bürger & leben in den USA
  • Familienangehörige von US-Bürgern und/oder US-Bürgern mit ständigem Wohnsitz in den USA
  • Einwanderer aus Arbeitsgründen
  • Einwanderer aus verschiedenen Ländern

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