Pässe

Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an: [email protected]

Für die Ausstellung eines Passes ist es notwendig:

1. Italienischer Staatsbürger zu sein
2. bei der AIRE registriert zu sein und sicherzustellen, dass die Wohnanschrift in diesem Konsularbezirk aktualisiert ist.

– Pässe für erwachsene italienische Staatsbürger, die registriert sind

– Pässe für minderjährige Kinder, die registriert sind

– Pässe für Minderjährige, die nicht registriert sind (aber in Südafrika geboren sind)

PASS FÜR MINDERJÄHRIGE
Minderjährige müssen einen eigenen Reisepass haben. Die Gültigkeit von Kinderpässen ist je nach Alter unterschiedlich: 3 Jahre Gültigkeit für Kinder von 0 bis 3 Jahren und 5 Jahre Gültigkeit für Kinder von 3 bis 18 Jahren. Bei Kindern unter 12 Jahren ist die Abnahme von Fingerabdrücken nicht erforderlich, das Kind muss jedoch im Konsulat anwesend sein.

KOSTEN UND ZEITRAUM
Bitte beachten Sie, dass der Pass noch am Morgen des Termins ausgestellt und dem Antragsteller ausgehändigt werden kann, wenn:

– alle Voraussetzungen erfüllt sind
– die eingereichten Unterlagen mit den Angaben auf der Website übereinstimmen
– keine weiteren Nachforschungen angestellt werden müssen

Um zum Antragsformular zu gelangen klicken Sie hier.

Zur Einverständniserklärung klicken Sie hier.

Leitfaden für Fotografen

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