Apostille („ah-po-steel“) – Ein französisches Wort, das Bescheinigung bedeutet.
Eine Apostille ist einfach die Bezeichnung für eine spezielle Bescheinigung, die vom Missouri Secretary of State ausgestellt wird. Die Apostille wird Ihrem Originaldokument beigefügt, um zu bestätigen, dass es legitim und authentisch ist, damit es in einem der anderen Länder, die eine Apostille haben, akzeptiert wird.
Im Jahr 1961 schlossen sich viele Länder zusammen, um eine vereinfachte Methode zur „Legalisierung“ von Dokumenten für die allgemeine Anerkennung zu schaffen. Die Mitglieder der Haager Konferenz, der so genannten Apostille-Konvention, verabschiedeten ein Dokument, das als Apostille bezeichnet wird und von allen Mitgliedsländern anerkannt wird. Seit dem 15. Oktober 1981 sind die Vereinigten Staaten Teil der Apostille-Konvention, die das Legalisierungserfordernis für ausländische öffentliche Urkunden abschafft.
Das Apostille-Übereinkommen sieht eine vereinfachte Beglaubigung von öffentlichen (einschließlich notariell beglaubigten) Dokumenten vor, die in Ländern verwendet werden sollen, die dem Übereinkommen beigetreten sind. Dokumente, die für die Verwendung in den teilnehmenden Ländern und ihren Hoheitsgebieten bestimmt sind, sollten von einem der Beamten der Gerichtsbarkeit beglaubigt werden, in der das Dokument ausgefertigt wurde.
Das Apostille-Übereinkommen verlangt, dass alle Apostillen fortlaufend nummeriert werden, wobei jede ausgestellte Apostille mit einer individuellen Nummer versehen wird. Die anerkannte Standard-Apostille enthält ein Siegel und zehn obligatorische Hinweise:
- Name des Landes, aus dem das Dokument stammt.
- Name der Person, die das Dokument unterzeichnet hat.
- Die Eigenschaft, in der die Person, die das Dokument unterzeichnet hat, gehandelt hat.
- Bei nicht unterzeichneten Dokumenten der Name der Behörde, die das Siegel oder den Stempel angebracht hat.
- Ort der Beglaubigung.
- Datum der Beglaubigung.
- Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat.
- Nummer der Bescheinigung.
- Siegel oder Stempel der Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat.
- Unterschrift der Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat.
Vor der Einführung von Apostille-Bescheinigungen war der Aufwand für internationale Gerichte und Behörden, ausländische Dokumente als authentisch zu beurteilen, beträchtlich. Das Übereinkommen reduziert alle Formalitäten der Legalisation auf die einfache Aushändigung einer Bescheinigung in einer vorgeschriebenen Form mit der Bezeichnung „Apostille“ durch die Behörden des Staates, aus dem das Dokument stammt. Diese Bescheinigung wird auf dem Dokument angebracht, datiert, nummeriert und registriert. Die Überprüfung der Eintragung kann problemlos durch ein einfaches Auskunftsersuchen an die Behörde, die die Bescheinigung ausgestellt hat, erfolgen.