Habeas Corpus Act 1816

Der Habeas Corpus Act 1816 (c.100 56 Geo 3) war ein Gesetz des Parlaments des Vereinigten Königreichs, das das Habeas-Corpus-Gesetz dahingehend änderte, dass die Regel der Anfechtung der Rückgabe in nicht strafrechtlichen Fällen aufgehoben wurde.

Habeas Corpus Act, 1816

Langer Titel

An Act for more effectively securing the Liberty of the Subject.

Zitat

1816 c.100 56 Geo 3

Gebietsumfang

Vereinigtes Königreich

Datum

Königliche Zustimmung

1. Juli 1816

Inkrafttreten

1. Juli 1816

Status: Unbekannt

Text des Gesetzes in seiner ursprünglichen Fassung

Historisch gesehen basierten die Regeln für die Untersuchung des Sachverhalts bei Entscheidungen über Habeas-Corpus-Anträge auf der Opinion on the Writ of Habeas Corpus, einer Abhandlung des House of Lords von Wilmot CJ aus dem Jahr 1758, mit der ein Gesetzentwurf zur Verabschiedung eines Act for giving a more speedy Remedy to the Subject upon the Writ of Habeas Corpus praktisch für nichtig erklärt wurde. Darin wurde das Argument angeführt, dass der Richter mit dem writ nur um eine Erklärung bitten durfte, warum der Gefangene inhaftiert war (bekannt als „return“), nicht aber um eine Debatte darüber, ob diese Erklärung gerechtfertigt war, oder um eine Prüfung der Fakten („controvert“), was die Aufgabe der Geschworenen war.

Es gab mehrere Möglichkeiten, dies zu umgehen. Eine war das „Bekennen und Vermeiden“, wobei die vom Kerkermeister berichteten Tatsachen eingeführt und erörtert wurden, um sie zu entkräften. Eine zweite Methode war das „Verfahren nach Vorschrift und Antrag“; indem die Richter eine von der Anzeige unabhängige Entscheidung fällten, argumentierten sie technisch nicht mit der Anzeige oder widersprachen ihr nicht, sondern kamen zu demselben Ergebnis, als hätten sie es getan. Dies löste einige Bedenken aus, da man der Meinung war, dass dies die Fähigkeit der Gerichte einschränkte, sich mit den Argumenten des Antragstellers über die Fakten auseinanderzusetzen. Im Jahr 1758 wurde ein Gesetzesentwurf eingebracht, um dieses Problem zu lösen, der jedoch abgelehnt wurde. 1816 wurde ein zweiter Gesetzesentwurf eingebracht und verabschiedet, der als Habeas Corpus Act 1816 in Kraft trat. Es erlaubt den Richtern ausdrücklich, die in der Klageschrift dargelegten Tatsachen zu hinterfragen und zu erörtern, erstreckt sich aber bewusst nicht auf Strafsachen, da man befürchtete, dass dies zu einem vollständigen Prozess führen könnte, der nur auf der Grundlage der Klageschrift und der Klageschrift geführt würde. Es scheint jedoch zu gelten, wenn der Petent oder der Untertan wegen einer Straftat verhaftet, aber nicht angeklagt wurde.

Judith Farbey, eine Anwältin und Kommentatorin des Habeas-Corpus-Gesetzes, argumentiert, dass das Gesetz sinnlos ist; fast alles, was nach dem Gesetz von 1816 gerechtfertigt werden könnte, könnte auch dadurch gerechtfertigt werden, dass die Tatsache, die der Richter erörtern möchte, als „Zuständigkeitstatsache“ eingestuft wird, eine andere Art, eine Debatte zuzulassen. Paul D. Halliday, Geschichtsprofessor an der Universität von Virginia, stimmte dem zu, indem er argumentierte, dass „alle diese Verwendungen im Gewohnheitsrecht vorhanden waren, und es gibt Grund, den Status, den dieses Gesetz traditionell erhalten hat, in Frage zu stellen“. Das Endergebnis war jedoch, dass „die Regel gegen die Anfechtung der Rückgabe sicher als ein harmloses Relikt der Vergangenheit betrachtet werden kann“. Außerhalb des Vereinigten Königreichs sorgte die Gesetzgebung in verschiedenen britischen Territorien und Herrschaftsgebieten dafür, dass sie in vielen Gesetzen des Commonwealth verankert wurde, darunter in Singapur, Australien und Neuseeland. Außerhalb der Gerichtsbarkeiten, in denen es eine direkte Wirkung hatte, war es immer noch einflussreich und wurde „bald in den meisten amerikanischen Staaten kopiert“.

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