Geiselnahme

Alle Studenten sind verpflichtet, für alle Kurse, für die sie eingeschrieben sind, Studiengebühren zu zahlen. Die Studiengebühren unterliegen der Genehmigung durch das University System of Maryland Board of Regents. Sie können aufgrund von Entscheidungen des Board of Regents geändert oder um andere Gebühren ergänzt werden. Ungeachtet anderer Bestimmungen in dieser oder einer anderen Universitätsveröffentlichung behält sich die Universität das Recht vor, Studiengebühren und andere Gebühren jederzeit zu ändern, wenn dies von der Universität und dem USM Board of Regents für notwendig erachtet wird.

Das Board of Regents hat die Universität ermächtigt, alle der Universität entstehenden Inkassokosten von säumigen Studenten zu verlangen. Die normale Inkassogebühr beträgt 17 Prozent plus Anwalts- und/oder Gerichtskosten. Die Bearbeitungsgebühr für einen nicht eingelösten Scheck beträgt 30 Dollar. Anträge auf Dienstleistungen (z. B. Abschriften, Diplome, Einschreibungen) werden abgelehnt, bis alle Schulden beglichen sind.

Besondere Einzelheiten zu den Wohnsitzanforderungen finden Sie in der Richtlinie über die Einstufung von Studenten für Zulassungs- und Studienzwecke.

Finanzhilfe und Studiengebührenerlass für Angestellte des University System of Maryland können nicht auf Nicht-Kredit-Kurse angewendet werden. Golden ID-Leistungen können nicht auf Gebühren, Non-Credit-Kurse, spezielle Graduiertenprogramme oder Promotionsprogramme angerechnet werden. Die regulären Studiengebühren gelten für kooperative Ausbildung, Prüfungen und EXCEL 301.

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