2015-02-23
Janina Pescinski
Foto: ILO/A.Khemka. Creative Commons BY-NC-ND.
Vielleicht kennen Sie das Bild der schönen, jungen osteuropäischen Frau, die Opfer eines brutalen Sexhandels ist. Aber kennen Sie auch den Bauarbeiter aus Bangladesch in den Vereinigten Arabischen Emiraten, der für einen minimalen Lohn arbeiten muss, bis er seine Anwerbegebühr zurückgezahlt hat, weil sein Arbeitgeber seinen Pass eingezogen hat? Was ist mit dem achtjährigen Jungen aus Mali, der ohne Bezahlung auf einer Kakaofarm in der Elfenbeinküste arbeitet?
Die westlichen Medien haben dem Sexualhandel große Aufmerksamkeit geschenkt, doch dabei haben sie eine sensationslüsterne Darstellung der weiblichen Opfer aufrechterhalten, indem sie den Fokus auf sexuelle Ausbeutung verengten. (Solche populären Darstellungen lassen die anderen Opfer des Menschenhandels außer Acht und vernachlässigen oft die zugrunde liegenden sozioökonomischen Faktoren, die Menschen anfällig für Menschenhandel machen. Dies kann sich nachteilig auf die Politik zur Bekämpfung des Menschenhandels auswirken. Um die Opfer besser zu schützen und künftigem Menschenhandel vorzubeugen, ist es notwendig, den Menschenhandel durch die Brille der Menschenrechte zu betrachten.
Unterscheidung zwischen Sex- und Arbeitshandel in Frage stellen
In Diskursen über Menschenhandel wird der Menschenhandel häufig entweder als Sex- oder als Arbeitshandel kategorisiert. Obwohl es unmöglich ist, über ganz genaue Statistiken zu verfügen, schätzt die Internationale Arbeitsorganisation, dass es 14,2 Millionen Opfer von Zwangsarbeit und 4,5 Millionen Opfer von erzwungener sexueller Ausbeutung gibt. Die beiden Kategorien überschneiden sich jedoch häufig, etwa im Fall einer Person, die gezwungen wird, in einem Restaurant zu arbeiten, und die gleichzeitig zur Sexarbeit gezwungen wird, so dass eine solche Dichotomie für den Schutz der Rechte der Opfer kontraproduktiv ist.
Personenhandel wird von den Vereinten Nationen definiert als „die Anwerbung, Beförderung, Verbringung, Beherbergung oder Aufnahme von Personen durch die Androhung oder Anwendung von Gewalt oder anderen Formen der Nötigung, durch Entführung, Betrug, Täuschung, Missbrauch von Macht oder Ausnutzung besonderer Hilflosigkeit oder durch Gewährung oder Entgegennahme von Zahlungen oder Vorteilen zur Erlangung des Einverständnisses einer Person, die Gewalt über eine andere Person hat, zum Zweck der Ausbeutung. Ausbeutung umfasst zumindest die Ausnutzung der Prostitution anderer oder andere Formen der sexuellen Ausbeutung, Zwangsarbeit oder Zwangsdienstbarkeit, Sklaverei oder sklavereiähnliche Praktiken, Leibeigenschaft oder die Entnahme von Organen“. Obwohl es sich hierbei um eine einheitliche Definition des Menschenhandels handelt, werden Prostitution und Zwangsarbeit als zwei unterschiedliche Formen der Ausbeutung bezeichnet.
Männer und Kinder, die zum Zwecke der Arbeit gehandelt werden, können auch sexuellem oder körperlichem Missbrauch ausgesetzt sein. Bild: Thomas Galvez. Creative Commons BY (cropped).
Die offensichtlichste Begründung für die Unterscheidung zwischen diesen beiden Kategorien ist, dass der Sexhandel eine Verletzung der körperlichen Integrität des Opfers darstellt. Aber auch Frauen, die für andere Formen der Arbeit gehandelt werden, z. B. als Hausangestellte, sind Formen von sexuellem Missbrauch und Gewalt ausgesetzt. Auch Männer und Kinder, die als Arbeitskräfte gehandelt werden, können sexuellem oder körperlichem Missbrauch ausgesetzt sein. Alle Opfer des Menschenhandels sind verschiedenen Formen von Zwang ausgesetzt, sowohl physisch als auch psychisch, um sie zu zwingen, gegen ihren Willen entwürdigende Arbeiten zu verrichten.
Da eine Verletzung der körperlichen Unversehrtheit nicht ausreicht, um diese beiden Kategorien von Menschenhandel zu unterscheiden, scheint die Unterscheidung willkürlich zu sein und auf moralischen Vorstellungen von der Arbeit der Opfer zu beruhen. Haus-, Land- und Bauarbeit werden trotz der ausbeuterischen Bedingungen immer noch als moralisch akzeptable Arbeitsbereiche angesehen, Sexarbeit hingegen nicht. Dies hat zur Folge, dass der Sexhandel mit Prostitution gleichgesetzt wird, was sich negativ auf diejenigen auswirkt, die freiwillig in der Sexarbeit tätig sind. Darüber hinaus verdeckt die unverhältnismäßige Fokussierung auf den Sexhandel mit Frauen die Gewalt und die Menschenrechtsverletzungen, denen neben Frauen auch Männer und Kinder ausgesetzt sind, die für andere Formen der Zwangsarbeit gehandelt werden.
Auch wenn die Unterscheidung zwischen Arbeits- und Sexhandel nicht gerechtfertigt ist, hat sie doch zur Folge, dass bestimmte Opfer des Menschenhandels als hilfs- und schutzwürdiger angesehen werden, was zu eindimensionalen politischen Reaktionen führt.
Ein menschenrechtlicher Ansatz
Ein menschenrechtlicher Ansatz zur Bekämpfung des Menschenhandels bedeutet, die Opfer in den Mittelpunkt der Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels zu stellen, indem der Schutz ihrer Rechte in den Vordergrund gestellt wird. Bei einem solchen Ansatz ist es unerheblich, ob die Person für Sexarbeit oder eine andere Form der Zwangsarbeit gehandelt wird, da die Rechte des Opfers unabhängig davon geschützt werden, warum sie gehandelt wurde.
Ein zentraler Bestandteil eines Menschenrechtsansatzes ist die Gewährleistung des gleichen Schutzes für alle Opfer des Menschenhandels, unabhängig von ihrem Geschlecht, Alter oder Arbeitsbereich. Alle Opfer haben Anspruch auf gleichen Zugang zu Hilfsmechanismen, Schutz und Gerechtigkeit sowie auf die Möglichkeit, diese Dienste auf die von ihnen gewünschte Weise in Anspruch zu nehmen, damit ihre Handlungsfähigkeit nicht beeinträchtigt wird (d. h. sie sind nicht verpflichtet, in Strafverfahren auszusagen). Daher müssen die politischen Maßnahmen dem häufig geschlechtsspezifischen Charakter des Menschenhandels Rechnung tragen und jegliche geschlechtsspezifische Diskriminierung beim Zugang zu Hilfe und Justiz ausreichend ausgleichen. Neben der aktiven Gewährleistung dieser Rechte für die Opfer des Menschenhandels dürfen auch andere Maßnahmen zur Bekämpfung des Menschenhandels, die die Strafverfolgung und die Migrationsbestimmungen betreffen, die Menschenrechte nicht beeinträchtigen.
Der internationale Schutz gegen den Menschenhandel findet sich im Protokoll zur Verhütung, Bekämpfung und Bestrafung des Menschenhandels, insbesondere des Frauen- und Kinderhandels. Dieses wurde als Teil des UN-Übereinkommens gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität und nicht im Rahmen des Menschenrechtssystems erstellt. Um die Staaten bei der Umsetzung dieses Protokolls im Sinne der Menschenrechte zu unterstützen, hat die UN-Hochkommissarin für Menschenrechte Leitlinien zu Menschenrechten und Menschenhandel herausgegeben.
Die derzeitige Politik auf staatlicher Ebene betrachtet den Menschenhandel in der Regel nicht als ein Menschenrechtsthema, sondern als ein Problem der Prostitution, der Grenzkontrolle oder des organisierten Verbrechens, was sich nachteilig auf die Rechte der Betroffenen auswirkt, da sie einem anderen politischen Ziel untergeordnet werden. In den Vereinigten Staaten konzentrieren sich die nationalen Gesetze zum Menschenhandel stark auf die strafrechtliche Verfolgung von Menschenhändlern. Wenn der Menschenhandel als ein Problem des organisierten Verbrechens behandelt wird, können die Opfer des Menschenhandels leicht zum Instrument der strafrechtlichen Ermittlungen gemacht werden. Ihre Entscheidungsfreiheit, ob sie sich an der Strafverfolgung ihrer Menschenhändler beteiligen wollen oder nicht, wird missachtet, und ihre Rechtsansprüche auf Schutz und Rechtsmittel werden zweitrangig. Darüber hinaus sollten die Opfer selbst nicht wegen Verstößen gegen die Einwanderungsbestimmungen oder wegen krimineller Handlungen, die sie aufgrund ihrer Situation als Opfer des Menschenhandels begangen haben, strafrechtlich verfolgt werden. In Ungarn haben beispielsweise Nichtregierungsorganisationen berichtet, dass einige Opfer, die sich weigerten, gegen ihre Menschenhändler auszusagen, von der Polizei wegen Verbrechen gegen die Sexualmoral inhaftiert wurden.
Wenn Menschenhandel als Migrationsproblem behandelt wird, ist die Frage der Zustimmung oder Nötigung oft der Schlüssel zur Feststellung, ob die Person einen irregulären Einwanderungsstatus hat oder nicht. In Fällen von Menschenhandel gibt es ein breites Spektrum von Nötigungen, die im Spiel sind. Sicherlich muss zwischen Menschenhandel und Schmuggel unterschieden werden, bei dem eine Person in die Beförderung einwilligt, in der Regel gegen ein Entgelt. Der Hauptunterschied besteht darin, dass die Beziehung zwischen der Person und dem Schmuggler in der Regel mit der Ankunft am Zielort endet, sobald die Gebühr zurückgezahlt wurde, während eine Person, die Opfer von Menschenhandel wurde, weiterhin vom Menschenhändler ausgebeutet wird, und zwar ohne Ende. Auch wenn einige Opfer von Menschenhandel ursprünglich in ihre Beförderung eingewilligt haben, so geschah dies doch unter betrügerischen Umständen oder nach Nötigung, wodurch ihre Einwilligung bedeutungslos wird. Ein menschenrechtlicher Ansatz ermöglicht es uns, über die Frage des Ausmaßes der Nötigung hinauszugehen und die Rechte des Opfers zu berücksichtigen, unabhängig von den Umständen, unter denen es gehandelt wurde.
Andere Migrationspolitiken zielen darauf ab, den Menschenhandel proaktiv zu verhindern, indem sie gefährdete Gruppen durch die Beschränkung ihrer Migrationsmöglichkeiten schützen. In Sri Lanka beispielsweise werden bestimmte Frauen aufgrund ihres Alters, ihres Familienstandes, ihres Zielortes und ihres Arbeitsbereiches an der Migration gehindert. Solche Maßnahmen verletzen das Recht der Frauen auf Freizügigkeit und können unbeabsichtigt den Menschenhandel oder die Schleusung von Personen fördern, die keine legalen Möglichkeiten zur Migration haben.
Ein ganzheitlicher Menschenrechtsansatz ist von entscheidender Bedeutung, um Maßnahmen zur Verhinderung des Menschenhandels, zur Rettung der Opfer, zur Wiedereingliederung und zur strafrechtlichen Verfolgung von Menschenhändlern voranzutreiben. Das Ziel eines solchen Ansatzes ist es, die Menschenrechte und die Würde aller Opfer des Menschenhandels zu achten und gleichzeitig auf seine Ausrottung hinzuarbeiten.