AHERA Asbestos SERVICES

Kennen Sie die Anforderungen für Ihre Schule?

Der Asbest Hazard Emergency Response Act (AHERA), oder die ‚Asbestos in Schools Rule‘, gilt für öffentliche Schulen sowie für alle gemeinnützigen, nicht-öffentlichen Grund- oder Sekundarschulen. Das AHERA-Gesetz der EPA von 1987 besagt, dass die lokale Bildungsbehörde (LEA; z.B. die Schule oder der Schulbezirk) dafür verantwortlich ist, dass die Anforderungen des AHERA erfüllt werden.

Asbestkontakte bei Terracon

Keeping in Compliance: Damit unsere Kinder sicher sind

Terracons umfassende Asbest-Beratungsdienste für Schulen machen den Umgang mit den Anforderungen der AHERA-Gesetze einfach! Lassen Sie sich noch heute von uns bei der Einhaltung der AHERA-Vorschriften an Ihren Schulen unterstützen. Egal, ob es darum geht, alte Pläne auf den neuesten Stand zu bringen oder unerledigte oder versäumte Punkte nachzuholen, Terracon ist für Sie da, um Ihnen zu helfen, einschließlich:

  • Erstuntersuchungen und regelmäßige Untersuchungen, einschließlich Probenentnahme und Quantifizierung für Abriss- und Renovierungsprojekte.
  • Entwicklung und Pflege Ihres Asbestmanagementplans, von der laufenden Pflege der Dokumentation bis hin zu erforderlichen Aktualisierungen, um sicherzustellen, dass die erforderlichen Zeitpläne eingehalten werden.
  • Entwurf von Sanierungsprojekten, wie von AHERA vorgeschrieben.
  • Erforderliche AHERA-Schulungen für Hausmeister und Wartungspersonal.

Dienstleistungen

Terracon kann Ihrem Bezirk bei der Erfüllung dieser Pflichten helfen, einschließlich:

  • Benannte Person: Die LEA muss eine Person benennen, die ihr Asbestprogramm verwaltet.
  • Die Inspektionsanforderungen gelten für Gebäude, die geleast, besessen oder anderweitig für Bildungszwecke genutzt werden. Unabhängig vom Alter eines Gebäudes muss es vor der Nutzung, in regelmäßigen Abständen und vor Renovierungs-, Reparatur- oder Umbauarbeiten inspiziert werden.
  • Um festzustellen, wo sich asbesthaltige Baumaterialien (ACBM) befinden, muss jedes LEA-Gebäude von einem von der EPA oder einem Bundesstaat zugelassenen Inspektor inspiziert und alle drei Jahre, ebenfalls von einem zugelassenen Inspektor, erneut inspiziert werden.
  • Monatliche Überwachung: Alle sechs Monate muss die benannte Person sicherstellen und dokumentieren, dass sich der Zustand ihrer ACBMs ändert.
  • Asbestmanagementplan: Ein von der EPA oder einem Staat akkreditierter Managementplaner muss einen Asbestmanagementplan entwickeln, pflegen und aktualisieren.
  • Jährliche Benachrichtigung: Jährlich muss die Behörde Eltern, Lehrer und Arbeitnehmerorganisationen schriftlich über die Verfügbarkeit des Asbestmanagementplans der Schule und alle in der Schule durchgeführten oder geplanten asbestbezogenen Maßnahmen informieren.

Wir wissen, dass die Einhaltung der zahlreichen Asbestvorschriften für Schulen nur einen kleinen Teil Ihrer Arbeit ausmacht. Wir sind auf diese Arbeit spezialisiert. Lassen Sie uns Ihnen helfen, Ihre Kinder zu schützen!

AHERA Asbestkontakte

Bitte kontaktieren Sie uns mit Ihren Fragen!

Tyler Allen, P.G.
Leiter der Umweltdienste
P 208 387 2925
M 208 351 0041

John Murphy, CIH, CSP
Leiter der Gruppe Industriehygiene
P 801 746 5452
M 801 244 6501

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